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Digitalisierung im Finanzamt Bitburg-Prüm schreitet voran: Eingangspost wird künftig gescannt

Belege nur noch auf ausdrückliche Anforderung einreichen

Ab Oktober 2024 wird die noch in Papierform eingehende Post des Finanzamts Bitburg-Prüm zentral gescannt und den Bearbeiterinnen und Bearbeitern ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Betroffen sind auch Papierbelege, wie z. B. Rechnungen und Verträge. Diese sollen nur noch auf Anforderung des Finanzamts eingereicht werden.
Eine Rücksendung von Belegen ist durch das zentrale Scannen grundsätzlich nicht möglich. Daher bittet das Finanzamt, Belege zur Steuererklärung nicht unaufgefordert einzureichen. Dies gilt nicht für die luxemburgische Lohnbescheinigung, hier besteht eine Vorlagepflicht. Falls Papierbelege auf Anforderung zugesendet werden, sollte dies nur noch als Kopie erfolgen. Ist die Vorlage von Originalen erforderlich, wird das Finanzamt ausdrücklich darauf hinweisen. In diesen Fällen werden Belege zurückgesandt.

Wer seine Steuererklärung elektronisch übermittelt, z. B. mit dem kostenlosen Programm ELSTER (www.elster.de/finanzamt), kann die Belege auch hierüber einreichen. ELSTER ermöglicht neben der Erstellung und Übermittlung von elektronischen Steuererklärungen auch die Übermittlung von Dateianhängen im PDF-Format unmittelbar an die für den Steuerfall zuständige Stelle im Finanzamt. Bei Fragen hierzu hilft das Finanzamt Bitburg-Prüm gerne weiter.

 

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